Die Abgabe dieser Taxen ist im Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 1996 geregelt. Jeder Eigentümer, Dauermieter, Mieter oder Gast einer Ferienwohnung, der seinen Wohnsitz nicht in der Gemeinde Münster-Geschinen hat, ist für sich und seine Familie kurtaxenpflichtig. Die Kurtaxe muss pro Logiernacht abgerechnet werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Kurtaxe befreit, müssen aber für die offiziellen Statistiken des Bundes trotzdem angegeben werden.
|
Kurtaxentarife |
Erwach |
Kinder (6-16) |
Kinder (0-6) |
Pro Übernachtung |
CHF 2.50 |
CHF 1.25 |
CHF 0.00 |
Jahrespauschale (30 Nächte und mehr) |
CHF 75.00 |
CHF 37.50 |
CHF 0.00 |
Kurtaxenabrechnung Sämtliche Übernachtungen von kurtaxenpflichtigen Erwachsenen sowie Kindern und Kindern unter 6 Jahren müssen in das Meldescheinbüchlein eingetragen werden. Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten gelben Kopien an das Gästecenter Obergoms bis jeweils am 20. April (Abrechnung Wintersaison) und am 20. Oktober (Abrechnung Sommersaison). Anschliessend wird Ihnen eine entsprechende Rechnung zugestellt.
Kurtaxen - Jahrespauschale Es besteht die Möglichkeit, die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale abzurechnen. Die Pauschale beträgt für Erwachsene CHF 75.-/Jahr und für Kinder (6-16 Jahre) CHF 37.50/Jahr. Sie beinhaltet 30 Nächte und mehr.
Tourismusjahr Unser Tourismusjahr beginnt jeweils am 1. November und endet am 31. Oktober.
Änderungen umgehend melden Änderungen betreffend der Eigentumsverhältnisse, Nutzung und Abrechnung müssen umgehend dem Gästecenter Obergoms gemeldet werden.
Gästekarte Gäste, die eine oder mehrere Nächte in unserer Region verbringen, erhalten mit der Bezahlung der Kurtaxe die Gästekarte. Profitieren Sie von einem vielseitigen Angebot an Vergünstigungen. Informieren Sie sich bei uns oder über unsere Homepage über Ihre Möglichkeiten.
Tourismusförderungstaxe Wer eine Ferienwohnung gegen Entgelt vermietet, ist gesetzlich zu einer Tourismusförderungsabgabe verpflichtet. Diese Taxe beträgt.
|
- für eine 1-2 Zi-Wohnung |
CHF 120.00 |
- für eine 2 ½ - 3 Zi-Wohnung |
CHF 150.00 |
- für eine 3 ½ Zi-Wohnung und grösser |
CHF 180.00 |
Öffnungszeiten Gästecenter Obergoms in Münster
|
| |
Hochsaison (Jun.–Okt. / Dez.–März) |
Zwischensaison (Apr., Mai, Nov.) |
Montag-Freitag |
08.00-12.00 / 14.00-18.00 Uhr |
9.00-12.00 / 14.00-17.00 Uhr |
Samstag |
09.00-17.00 Uhr |
geschlossen |
Öffnungszeiten Tourist Info Oberwald
|
| |
Hochsaison (Jun.–Okt. / Dez.–Mär.) |
Zwischensaison (Apr., Mai, Nov.) |
Montag-Freitag |
09.00-11.00 / 15.00-18.00 Uhr |
09.00-11.00 Uhr |
Samstag |
09.00-11.00 / 15.00-17.00 Uhr |
geschlossen |
>> Inhaltsverzeichnis
© feratel media technologies AG
>> Annulationsversicherung
Gästecenter Obergoms Furkastrasse 53 CH-3985 Münster T +41 27 974 68 68 tourismus@obergoms.ch
Juni-Oktober & Dezember-März: Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Sa: 09:00 - 17:00 Uhr
April, Mai & November: Mo - Fr: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
|
Öffnungszeiten Tourist Infos - Frühling 2012
Öffnungszeiten Tourist Infos - Sommer 2012
Betriebsferienliste - Frühling 2012
Dienstplan Arzt und Apotheke Region Goms 2012