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Kurtaxen

Die Abgabe dieser Taxen ist im Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 1996 geregelt.
Jeder Eigentümer, Dauermieter, Mieter oder Gast einer Ferienwohnung, der seinen Wohnsitz nicht in der Gemeinde Münster-Geschinen hat, ist für sich und seine Familie kurtaxenpflichtig.
Die Kurtaxe muss pro Logiernacht abgerechnet werden.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Kurtaxe befreit, müssen aber für die offiziellen Statistiken des Bundes trotzdem angegeben werden.

Kurtaxentarife

Erwach

Kinder (6-16)

Kinder (0-6)

Pro Übernachtung

CHF 2.50

CHF 1.25

CHF 0.00

Jahrespauschale (30 Nächte und mehr)

CHF 75.00

CHF 37.50

CHF 0.00

Kurtaxenabrechnung
Sämtliche Übernachtungen von kurtaxenpflichtigen Erwachsenen sowie Kindern und Kindern unter 6 Jahren müssen in das Meldescheinbüchlein eingetragen werden. Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten gelben Kopien an das Gästecenter Obergoms bis jeweils am 20. April (Abrechnung Wintersaison) und am 20. Oktober (Abrechnung Sommersaison). Anschliessend wird Ihnen eine entsprechende Rechnung zugestellt.


Kurtaxen - Jahrespauschale
Es besteht die Möglichkeit, die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale abzurechnen. Die Pauschale beträgt für Erwachsene CHF 75.-/Jahr und für Kinder (6-16 Jahre) CHF 37.50/Jahr. Sie beinhaltet 30 Nächte und mehr.


Tourismusjahr
Unser Tourismusjahr beginnt jeweils am 1. November und endet am 31. Oktober.


Änderungen umgehend melden
Änderungen betreffend der Eigentumsverhältnisse, Nutzung und Abrechnung müssen umgehend dem Gästecenter Obergoms gemeldet werden.


Gästekarte
Gäste, die eine oder mehrere Nächte in unserer Region verbringen, erhalten mit der Bezahlung der Kurtaxe die Gästekarte. Profitieren Sie von einem vielseitigen Angebot an Vergünstigungen. Informieren Sie sich bei uns oder über unsere Homepage über Ihre Möglichkeiten.


Tourismusförderungstaxe
Wer eine Ferienwohnung gegen Entgelt vermietet, ist gesetzlich zu einer Tourismusförderungsabgabe verpflichtet. Diese Taxe beträgt.

- für eine 1-2 Zi-Wohnung

CHF 120.00

- für eine 2 ½ - 3 Zi-Wohnung

 CHF 150.00

- für eine 3 ½ Zi-Wohnung und grösser

CHF 180.00

Öffnungszeiten Gästecenter Obergoms in Münster

 

Hochsaison (Jun.–Okt. / Dez.–März)

Zwischensaison (Apr., Mai, Nov.)

Montag-Freitag

08.00-12.00 / 14.00-18.00 Uhr

9.00-12.00 / 14.00-17.00 Uhr

Samstag

09.00-17.00 Uhr

geschlossen

Öffnungszeiten Tourist Info Oberwald

 

Hochsaison (Jun.–Okt. / Dez.–Mär.)

Zwischensaison (Apr., Mai, Nov.)

Montag-Freitag

09.00-11.00 / 15.00-18.00 Uhr

09.00-11.00 Uhr

Samstag

09.00-11.00 / 15.00-17.00 Uhr

geschlossen

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Ort:
Zimmer
Anreise:
Tag Monat Jahr
Aufenthalt: Für:
Nächte Pers.
Kontakt 

Gästecenter Obergoms
Furkastrasse 53
CH-3985 Münster
T +41 27 974 68 68
tourismus@obergoms.ch

Juni-Oktober & Dezember-März:
Mo - Fr:  08:00 - 12:00 Uhr
              14:00 - 18:00 Uhr
Sa:         09:00 - 17:00 Uhr

April, Mai & November:
Mo - Fr:  09:00 - 12:00 Uhr
               14:00 - 17:00 Uhr